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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1.

Alle Angebote und Angaben in Internet, Druckschriften, Abbildungen, Preislisten, usw. sind freibleibend. Alle Preise gelten ab einem Bestellwert von € 260 netto frei Haus. Der Mindestbestellwert beträgt 60,00 € netto.

Zahlungen: per Vorkasse, Sofortüberweisung oder Barzahlung bei Abholung.
Versandkosten für Deutschland:
Pro Palette € 59,00 bei sperrigen Gütern
Pro Paket bis 31 kg (Paketdienst) € 7,90. Versicherter Versand.

Alle Preisangaben sind excl. 19 % Mehrwertsteuer.

2.
Die Preise gelten gemäß den handelsüblichen Bedingungen als Tagespreise. Bei Verträgen mit einer längeren Lieferzeit als 4 Monaten oder bei Dauerschuldverhältnissen behalten wir uns vor, unsere Preise in der gleichen Weise heraufzusetzen, wie die Preise der Hersteller erhöht werden, es sei denn, dass ausdrücklich Festpreise vereinbart sind. Durch neue Preislisten werden alle früher erschienenen ungültig.
3.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Bestätigung bzw. bei späterer Einteilung oder Abänderung mit dem Tage des Eingangs dieser Angaben bzw. der Bestätigung. Wenn vereinbarte Zahlungstermine mit eingehalten werden, beginnt die bestätigte Lieferzeit nach Erfüllung der Zahlungspflicht aus vorhergehenden Verträgen.
4.
Bei Sonderanfertigungen von Kartons, Gummibändern, Klebebändern etc. behalten wir aus fabrikationstechnischen Gründen Mengentoleranzen von +/- 20% vor. Für alle Sonderanfertigungen ist eine Vorkassen-Zahlung erforderlich.
5.
Wirken Ereignisse höherer Gewalt irgendwie auf die Möglichkeit einer fristgemäßen und sachgemäßen Lieferung ein, so haben wir die Wahl, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören Naturkatastrophen, Maßnahmen von hoher Hand, Arbeitseinstellung, Aussperrung, Materialverknappung, Betriebsstörung, besonders durch Personalerkrankungen, Verkehrsschwierigkeiten, verspätete Schiffsankünfte, Betriebsunterbrechungen, Maschinenschäden, Ein- und Ausfuhrverbote, Streik, Verkehrsstörung, Krieg, Mobilmachung usw.
6.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, und zwar auf billigstem Versandweg. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Express-Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Empfängers. Rücksendungen sind zuvor mit uns zu vereinbaren, sonst verweigern wir die Annahme.
7.
Für Verpackung benutzte Paletten, Papiere, Pappe, Folien, Hülsen, etc., werden handelsüblich mitgewogen und berechnet.
8.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen von Nichtkaufleuten innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Später eingehende Reklamationen offensichtlicher Mängel können nicht berücksichtigt werden. Bei Kaufleuten gelten die Sonderregelung der §§ 377 ff. HGB.
9.
Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht eingehalten ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten; branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch abhängig, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischen Fortschritt dienen, und soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Gewährleistungsanspruch.

Ein von uns zu vertretender Mängel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder bei nicht von uns erfolgten Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem durch Lagerung oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben.

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Auf unser Verlangen wird der Besteller beanstandete Ware frachtfrei an uns zurücksenden. Einer langjährigen Übung unserer Branche entsprechend, sind Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 BGB) gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.
10.
Der Käufer ist nicht befugt, gegen die in Rechnung gestellten Beträge mit Gegenanforderungen aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene und rechtskräftige Gegenanforderungen; darüber hinaus kann der Käufer gegen solche Ansprüche kein Zurückbehaltungsrecht, das aus einem anderen Vertragsverhältnis abgeleitet wird, ausüben.
11.
Telefonisch oder mündlich von uns abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
12.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
13.
Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Rechnungen für später erfolgte Lieferungen und Leistungen sofort fällig. In diesen Fällen steht uns ferner das Recht zu, nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Die Fristsetzung erfolgt bereits vorweg mit der Mahnung des in Verzug gekommenen Abnehmers, wo diese ausdrücklich erwähnt ist.
14.
Wenn nach Abschluss des Kaufvertrages Umstände bekannt werden, aus denen wir auf eine unzureichende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen können, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen sofortige Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises oder Sicherheitsleistung zu verlangen, und wenn diesem Verlangen nicht nachgekommen wird, vom Vertrag zurückzutreten.
15.
Für Verzugszinsen werden nach Ablauf des vereinbarten Nettozieles 5% über dem Diskont der Landeszentralbank berechnet.
16.
Der Käufer hat die gelieferte Ware bis zur völligen Bezahlung auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern.
17.
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung (bei Wechsel bis zu Einlösung) unser Eigentum. Vorstehender Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstandenen neuen Erzeugnisse. Bei Weiterveräußerung unbezahlter Ware oder unbezahlter verarbeiteter Ware gilt als vereinbart, dass die entstehende Forderung in Höhe unseres Anspruches an uns auf Grund unseres Eigentumsvorbehaltes abgetreten wird, d. h. der Anspruch auf Gegenleistungen geht auf uns über, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedürfe.

Die Anerkennung eines Saldos berührt den Eigentumsvorbehalt nicht Außergewöhnliche Verfügung bei unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, wie Sicherungsübereignung, Verpfändung usw., sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig, der Käufer hat uns Pfändungen oder andere Zugriffe dritter Personen auf unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort mitzuteilen und alle für die Intervention erforderlichen Unterlagen zu übersenden.
18.
Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen verpflichten uns nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Verkauf- und Lieferbedingungen unserer Abnehmer oder dritter Firmen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, sind selbst dann nicht für uns verbindlich, wenn von dem Abnehmer darauf Bezug genommen ist und wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben.
19.
Im Falle eines Vergleichsverfahrens verzichtet der Käufer auf die Rechte aus § 28 der Vergleichsordnung.
20.
Kosten für Druckunterlagen werden anteilig berechnet. Es gilt als vereinbart, dass die gesamten Druckunterlagen in unserem Besitz bleiben und nur zu unserer Verfügung verbleiben.
21.
Sind beide Parteien Vollkaufleute, so ist als Gerichtsstand für beide Köln vereinbart: ansonsten gelten die gesetzlich geregelten Gerichtsstände (vgl. §§ 12 ff. ZPO).
22.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln.


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